Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Krama Concepts GmbH
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Krama Concepts GmbH (im Folgenden „Unternehmen") erbringt ihre Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschliesslich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2 Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Unternehmen schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht das Unternehmen ausdrücklich.
1.4 Die Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich.
2. Leistungsumfang Event-Produktion und Infrastruktur
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch das Unternehmen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen.
2.2 Die Leistungen des Unternehmens umfassen insbesondere:
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Planung und Koordination von Event-Produktionen
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Bereitstellung und Installation von technischer Infrastruktur
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Ton-, Licht- und Bühnentechnik
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Logistik und Transport von Equipment
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Personal für Auf- und Abbau sowie Betreuung
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Sicherheitstechnische Massnahmen
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde wird dem Unternehmen zeitgerecht und vollständig alle Informationen über die Veranstaltung zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind, insbesondere:
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Veranstaltungsort und dessen technische Gegebenheiten
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Erwartete Teilnehmerzahl und Zielgruppe
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Behördliche Auflagen und Genehmigungen
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Besondere Sicherheitsanforderungen
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Zeitpläne und Ablaufpläne
3.2 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Bewilligungen für die Veranstaltung vorliegen. Er informiert das Unternehmen über alle sicherheitsrelevanten Aspekte und besonderen Anforderungen des Veranstaltungsortes.
3.3 Der Kunde gewährt dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern ungehinderten Zugang zum Veranstaltungsort für Aufbau, Durchführung und Abbau zu den vereinbarten Zeiten.
4. Termine und Absagen
4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten.
4.2 Bei Absage der Veranstaltung durch den Kunden gelten folgende Stornierungsfristen:
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Bis 30 Tage vor der Veranstaltung: kostenfrei
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29-15 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Vergütung
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14-7 Tage vor der Veranstaltung: 75% der vereinbarten Vergütung
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Weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Vergütung
4.3 Bei Ereignissen höherer Gewalt (Pandemie, Naturkatastrophen, behördliche Auflagen, etc.) ist das Unternehmen berechtigt, die Leistung abzusagen oder zu verschieben. Bereits erbrachte Vorleistungen sind zu vergüten.
5. Sicherheit und Haftung bei Veranstaltungen
5.1 Das Unternehmen erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Veranstaltung erforderlichen Versicherungen (Veranstalterhaftpflicht, etc.) abzuschliessen und dem Unternehmen auf Verlangen Nachweis zu erbringen.
5.3 Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung der bereitgestellten Technik oder Nichteinhaltung von Sicherheitsanweisungen entstehen.
5.4 Bei Outdoor-Veranstaltungen trägt der Kunde das Wetterrisiko. Das Unternehmen behält sich vor, bei extremen Wetterbedingungen aus Sicherheitsgründen die Leistung zu verweigern oder anzupassen.
6. Beauftragung Dritter / Subunternehmer
6.1 Das Unternehmen ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Die Beauftragung erfolgt im Namen des Unternehmens oder nach Absprache im Namen des Kunden.
6.2 Das Unternehmen wählt Subunternehmer sorgfältig aus und achtet auf deren fachliche Qualifikation.
7. Honorar und Zahlungsbedingungen
7.1 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
7.2 Bei Aufträgen über CHF 10'000.00 oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist das Unternehmen berechtigt, Anzahlungen oder Akontozahlungen zu verlangen.
7.3 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten verrechnet.
7.4 Alle Nebenkosten (Transport, Unterkunft, Verpflegung für Personal, etc.) sind vom Kunden zusätzlich zu tragen, sofern nicht anders vereinbart.
8. Gewährleistung
8.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach der Veranstaltung, schriftlich anzuzeigen.
8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistungserbringung.
9. Haftung
9.1 Die Haftung des Unternehmens ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nicht.
9.2 Die Haftung ist der Höhe nach mit der Auftragssumme begrenzt.
9.3 Das Unternehmen haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die vom Unternehmen bereitgestellte Technik und das Equipment bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Unternehmens.
10.2 Der Kunde haftet für Beschädigung oder Verlust des überlassenen Equipments zum Wiederbeschaffungswert.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Es gilt schweizerisches Recht.
11.2 Gerichtsstand ist Schindellegi im Kanton Schwyz.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
